Allgemeine Geschäfts- und Reise-Bedingungen

Diese Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisender und uns, der Kreuzfahrt-Planer VuV GmbH, Oeseder Str. 79, D-49124 Georgsmarienhütte, als Reiseveranstalter. Sie gelten daher nur für Reisen, bei denen wir als Veranstalter auftreten. Davon unberührt bleiben individuell vermittelte Reisen, bei denen ausschließlich die Reisebedingungen des gebuchten Veranstalters Anwendung finden.

Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Reisebedingungen aufmerksam durch.  Diese werden, soweit wirksam einbezogen, im Fall Ihrer Buchung Inhalt des Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB und der Art. 250, 252 EGBGB und füllen diese aus.  Für Flugleistungen  gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens, bei regulären Linienflügen mit internationalen Linienfluggesellschaften ferner die allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die im Internet zur Verfügung stehen.

 

  1. Reisebuchung und Bestätigung

1.1  Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende uns den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen sowie diese Reisebedingungen.

1.2  Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch uns zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellen keine Annahme des Reisevertrags dar. Wir sind im Fall der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Anfragenden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und/oder die Nichtannahme zu begründen.

 

  1. Zahlungen

Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Sofern keine anderen Zahlungsfristen genannt werden, ist die Anzahlung in Höhe von 25 % innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung fällig. Der Restbetrag ist ohne besondere Zahlungsaufforderung bis spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Alle Zahlungen sind an Kreuzfahrt-Planer VuV GmbH, Oeseder Str. 79, 49124 Georgsmarienhütte zu leisten (inkl. anfallender Auslandsgebühren). Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie die Reiseunterlagen zugeschickt (frühestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn). Werden keine Anzahlung und/oder Restzahlung entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten geleistet, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten zu berechnen.

 

  1. Insolvenzschutz

Der mit der Reisebestätigung ausgehändigte Sicherungsschein gemäß § 651k BGB sichert dem Reisenden im Insolvenzfall die Erstattung des gezahlten Reisepreises, soweit die Reiseleistungen insolvenzbedingt nicht erbracht wurden, und die Erstattung der notwendigen Aufwendungen, die für die Rückreise entstehen, zu.

 

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

4.1  Wir unterrichten den Reisenden vor Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) des Reiselandes (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).

4.2  Nach Erfüllung der Informationspflicht hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet haben. Alle Nachteile, die durch Nichtbeachtung entstehen, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, zusätzlich anfallende Hafen- und Liegegebühren usw., gehen zu Lasten des Reisenden.

4.3  Der Reisende sollte sich rechtzeitig über Infektions-, Impfschutz- sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen informieren; ggfs. ärztlichen Rat einholen. Wir verweisen auf allgemeine Informationen, die Sie bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten. Der Reisende ist angehalten, zur Erhaltung der eigenen und der Gesundheit der Mitreisenden die üblichen Hygiene-Empfehlungen zu beachten.

 

  1. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten, Vertragsübertragung

5.1  Der Reisende kann bis zum Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber uns unter der am Beginn sowie im Fuß dieser Reisebedingungen angegebenen Adresse zu erklären. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2  Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist. Wir können keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3  Unseren Entschädigungsanspruch haben wir zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des möglichen Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Bei Zugang nach Büroschluss bzw. bei Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen gilt der nächste Arbeitstag als Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung.

Pauschalierte Entschädigung in % des Reisepreises

bis zum 60. Tag vor Reisebeginn

25 %

vom 59. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn

35 %

vom 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn

50 %

vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn

70 %

ab dem 14. Tag vor Reisebeginn

80 %

Bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag der Abfahrt und bei nachträglicher Stornierung


95 %

Sollten bei einzelnen Reisen abweichende Rücktrittspauschalen gelten (z.B. bei Kreuzfahrten, Zugreisen, Fernreisen, Kombinationen Schiff/Zug, Tagesfahrten etc.) weisen wir in der jeweiligen Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hin. Bei Stornierung von Eintrittskarten (Theater, Konzert, Musical etc.) fallen in der Regel 100% Stornokosten an.

5.4  Wir behalten uns vor, anstelle der oben genannten Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind (z.B. bei Reisen, die eine Flugbeförderung mit Sondertarifen beinhalten). In diesem Fall werden wir die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

5.5  Es bleibt dem Reisenden in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

5.6  § 651e BGB bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Der Reisende kann bis spätestens 3 Tage vor Reisebeginn erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Wir können dem widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der Buchende und der Reisende uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Für jede Änderung erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 50 pro Buchung. Ab 3 Tage vor Reiseantritt ist keinerlei Änderung mehr möglich.

 

  1. Umbuchung

Der Reisende hat keinen Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, in der Regel nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

 

  1. Gewährleistung der Reiseleistungen, Abweichungen einzelner Reiseleistungen und Pflichten

7.1  Wir haben Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach §651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen, Informationen für mobilitätseingeschränkte Personen).

7.2  Die vertraglichen Leistungen und Preise ergeben sich aus den Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Diese sind für uns als Reiseveranstalter verbindlich.

7.3  Ändernde oder ergänzende Abreden zu den vertraglichen Leistungen und Preisen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit uns. Beteiligte Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder ändernde bzw. ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

7.4  Nicht absehbare Abweichungen von Fahrplänen, z. B. durch Hoch- oder Niedrigwasser auf den zu befahrenden Flüssen oder Kanälen, Betriebsstörungen oder Unterbrechungen, Schäden am Schiff, defekte Schleusen bzw. andere nautische Hindernisse auf der Fahrroute, die allesamt nicht von uns zu vertreten sind, begründen kein Kündigungs- und Minderungsrecht, insbesondere nicht wegen entgangener Urlaubsfreude. Es wird keine Gewähr für die Einhaltung von Verkehrs- bzw. Programmanschlüssen übernommen.

7.5  Wir haben über unsere Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlicher Aufwendungen verlangen.

7.6

Besondere Bedingungen für Jazz-Kreuzfahrten:

Das ausgeschriebene Musikprogramm wird in Zusammenarbeit mit einem der beteiligten Künstler organisiert und durchgeführt. Alle genannten Musiker sind vertraglich verpflichtet. Bei kurzfristigen Ausfällen z. B. wegen Erkrankung behalten wir uns jederzeit Programmänderungen vor. Im Rahmen der Möglichkeiten werden wir versuchen, für adäquaten Ersatz zu sorgen. Soweit durch uns ein entsprechend adäquater Ersatz beschafft wird oder der Gesamtzuschnitt der Jazz-Kreuzfahrt durch die Programmänderung nicht beeinträchtigt ist, besteht für den Reisenden kein Kündigungs- oder Minderungsrecht.

 

  1. Anpassung von Preisen

8.1  Aufgrund der langen Planungsphase von Kreuzfahrten kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich wichtige Kalkulationsposten, die bei der Festsetzung des Reisepreises zugrunde gelegt wurden, ändern.

8.2  Wir behalten uns ausdrücklich vor, bis spätestens 20 Tage vor Reiseantritt eine Anpassung des Reisepreises vornehmen zu können und verpflichten uns, unverzüglich über nachträgliche Änderungen zu informieren. Erhöhen sich die Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten), Hafengebühren, Einreisegebühren, Mehrwertsteuer, Touristenabgaben oder Wechselkurse, so kann der Reisepreis um den anteiligen Betrag je Teilnehmer heraufgesetzt werden. Preisanpassungen führen wir nur durch, sofern sie nicht erheblich sind, was einem Mehrpreis von maximal 8% des ursprünglichen Preises entspricht. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten. Eine solche Erklärung muss der Reisende unverzüglich und schriftlich uns gegenüber abgeben.

8.3  Wir sind verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die zuvor genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Wir haben dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

 

  1. Verhalten des Reiseteilnehmers

9.1  Als Reiseveranstalter haften wir im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten. Für eigenverantwortliches Handeln des Reisenden übernehmen wir keine Haftung.

9.2  Der Reisende ist verpflichtet, uns rechtzeitig vor Beginn der Reise über gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine Teilnahme erschweren, zu informieren. Trägt der Reisende Schaden aus einer solchen Beeinträchtigung, so ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen.

9.3  Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9.4  Alle Reiseteilnehmer sind verpflichtet, alle die Schiffsordnung betreffenden Anweisungen des Kapitäns und der Besatzung zu befolgen. Der Kapitän darf jeden Reisenden ausschiffen, der nach seiner Auffassung sich oder das Schiff oder andere Personen gefährdet, wegen Krankheit oder Gebrechens oder aus einem anderen Grund reiseunfähig ist oder das Wohlbefinden der anderen Passagiere erheblich beeinträchtigt. Die Kosten der Ausschiffung und des Rücktransportes sowie entstehende Verzögerungen sind vom jeweiligen Reisenden zu tragen.

9.5  Für verursachte Verluste des Schiffseigentums oder Beschädigungen am Schiff/Einrichtung kann der Reisende nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht werden.

9.6  Bei Erkrankung an Bord, notwendigem Transport an Land und/oder infolgedessen Unterbrechung der Reise sowie Verzögerung der Reise durch Verschulden eines Reisenden sind die daraus resultierenden Kosten von diesem zu tragen.

9.7  Das Mitführen von Tieren jeglicher Art an Bord eines Schiffes ist untersagt.

 

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat dieser keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

 

  1. Kündigung

11.1    Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende in diesen Fällen selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

11.2    Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zum ausgeschriebenen Zeitpunkt sind wir berechtigt, die Reise abzusagen. Die Frist beträgt 20 Tage bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen und sieben Tage bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird unverzüglich vollständig erstattet, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

 

  1. Außergewöhnliche Umstände

12.1    Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert werden. In diesem Fall erklären wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattet.

12.2    Ist die Rückbeförderung vom Vertrag erfasst und aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat der Reiseveranstalter die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Reisenden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag Vereinbarten gleichwertig ist. Im Übrigen wird auf § 651k BGB verwiesen.

12.3    Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhält der Kunde im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000. Diese Hinweise können den Reisenden dazu dienen festzustellen, ob eine Reise möglicherweise wegen höherer Gewalt gekündigt werden kann oder nicht.

 

  1. Haftung

13.1    Als Reiseveranstalter haften wir im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

  1. a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
  2. b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger;
  3. c) die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung erklärt haben, nicht jedoch für Angaben in nicht vom Reiseveranstalter herausgegebenen Unterlagen;
  4. d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

13.2    Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

13.3    Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn wir diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig kennzeichnen, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden

Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Reisenden

14.1    Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

14.2    Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind. Versäumt es der Reisende schuldhaft, uns einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, so dass wir keine Möglichkeit hatten, Abhilfe zu schaffen, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Wir bitten den Reisenden, seine Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Dabei sollte sich der Reisende zunächst an unsere Reiseleitung wenden. Ist keine Reiseleitung vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sollte sich der Reisende direkt an uns wenden. Die nötigen Informationen über die Erreichbarkeit von uns bzw. von unserer Vertretung erhält der Reisende mit den Reiseunterlagen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

14.3    Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.

Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

14.4    Der Reisende hat uns zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhält.

14.5    Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende uns gegenüber geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

 

  1. Verjährung

15.1    Die Ansprüche - ausgenommen Körperschäden - nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes.

15.2    Ansprüche wegen eines Gepäckschadens, -verlustes oder Zustellverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

 

  1. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden zuerst genannte ausführende Fluggesellschaft, werden wir den Reisenden unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

 

  1. Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Unsere Datenschutzerklärung können Sie auf unserer Internetseite unter https://www.kreuzfahrt-planer.de/datenschutz.html einsehen und wir stellen Sie Ihnen auf Wunsch vor Vertragsabschluss zur Verfügung.

 

  1. Reisende mit speziellen Bedürfnissen

Wir heißen Gäste mit speziellen Bedürfnissen willkommen. Reisende, die medizinische, körperliche oder andere spezielle Bedürfnisse haben, sollten sich mit uns vor Reiseantritt in Verbindung setzten, wo sie entsprechende Informationen erhalten können. Schiffsbetreiber erlauben unter entsprechenden Umständen Passagieren, Rollstühle zu verwenden, die den auf den Passagierschiffen herrschenden Kriterien erfüllen. In allen Fällen müssen Reisende verstehen und akzeptieren, dass die Schiffe möglicherweise über keine Aufzüge verfügen, die den leichten Zugang von Deck zu Deck erlauben bzw. entsprechende Hindernisse aufweisen können, die zu überwinden sind. Sie sollten sich auch bewusst sein, dass die Verfügbarkeit der Crew zur Hilfe oft stark eingeschränkt ist.

 

  1. Gerichtsstand

Der Reisende kann uns nur an unserem Sitz verklagen. Für eine Klage gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

  1. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsverfahren

21.1    Gemäß § 37 VSBG sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen Streitschlichtungsstellen eingerichtet wurden. Die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist: Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de. Die Kreuzfahrt-Planer VuV GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet und nimmt auch nicht an einem solchen teil.

21.2    Die Europäische Kommission stellt gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.

21.3    Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO). Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800-3696000, Fax: 0800-3699000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Website: https://www.versicherungsombudsmann.de

 

Wir empfehlen zu Ihrem eigenen Schutz den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod bzw. einer Auslandskrankenversicherung.